Einleitung zum Referenzzinssatz
Auf dieser Website finden Sie rechtliche Informationen, Schemas und Links zum Thema Referenzzinssatz.
Seit 1. Januar 2008 gilt für Mietzinsanpassungen aufgrund von Veränderungen des Hypothekarzinssatzes für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Aktuell: Neue Berechnung des Referenzzinssatzes
Der Referenzzinssatz wird neu mit kaufmännischer Rundung festgelegt, d.h. per Rundung auf den nächsten Viertelprozent. Die neue Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2011.
» VMWG: Änderung vom 26. Oktober 2011
Die neue Berechnungsart hatte zudem eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes zur Folge: Neu steht der Zinssatz auf einem Rekordtief von 2,5% – auf der Mieterseite sind dadurch wieder neue Mietsenkungsansprüche entstanden.
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Neue Berechnung des Referenzzinssatzes
Gesetzliche Grundlage des Referenzzinssatzes
Obligationenrecht:
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen:
VMWG 12a: Referenzzinssatz für Hypotheken
Zinssatzverordnung EVD:








