Allgemeines zu Mietzinsänderungen infolge Änderungen des Referenzzinssatzes
Tipp:
» Rechtliche Informationen zum Thema Mietzinse in der Schweiz
» Informationen zur Mietzinserhöhung nach Schweizer Mietrecht
Relative Methode
- Überprüfung, ob der Mietzins seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung missbräuchlich geworden ist.
- Beurteilung erfolgt aufgrund der Veränderung folgender Kriterien (sog. relative Kriterien): » Schema: Relative Kriterien (PDF, 36 KB)
- Veränderung Hypothekarzinsfuss resp. Referenzzinssatz
- Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital
- allgemeine Kostensteigerungen
- vom Vermieter zwischenzeitlich erbrachte wertvermehrende Investitionen
- Anwendung:
- Immer im laufenden Mietverhältnis.
- Entwicklung der obgenannten Kriterien zwischen letzter massgebender Mietzinsfestlegung und (neuer) Festlegung des (angefochtenen) Mietzins; (Ausnahme: gültiger Erhöhungsvorbehalt).
- Massgebend ist der Mietvertragsabschluss, die letzte nicht angefochtene tatsächliche Mietzinserhöhung (nicht Senkung!) oder gerichtlicher Vergleich resp. Urteil.
- Anpassungsgründe müssen sich verwirklicht haben:
- Bei Mehrleistungen müssen alle Arbeiten abgeschlossen sein und die sachdienlichen Belege vorliegen (VMWG 14 Abs. 3).
- Letztbekannter Stand des Landesindex der Konsumentenpreise
- Allgemeine Kostensteigerungen bis zum Anzeigedatum.
- Hypothekarzinssatz per Anzeigedatum; ausser wenn dessen Änderung schon sicher ist und sich zwischen Anzeige und Inkrafttreten des neuen Mietzins verwirklicht.
Erhöhungsvorbehalt
Art. 18 VMWG: Unvollständige Mietzinsanpassung
Macht der Vermieter die ihm zustehende Mietzinsanpassung nicht vollständig geltend, hat er diesen Vorbehalt in Franken oder in Prozenten des Mietzinses festzulegen.
- Gundsätzlich kann sich der Vermieter für alle Mietzinsanpassungskriterien nur auf die seit der letzten Mietzinsfestlegung eingetretenen Veränderungen berufen.
- Stehen dem Vermieter aufgrund der früheren Mietzinsgestaltung Reserven zu, kann er diese im sog. Vorbehalt statuieren
- Muss gleich wie eine Mietzinserhöhung begründet werden
- umstritten, ob einzelne Erhöhungsgründe differenziert aufgeführt werden müssen
- Müssen bei jeder Mietzinserhöhung resp. gerichtlichen Vergleich oder Urteil erneuert werden
- Vorbehalte können nicht angefochten werden; nur deren Aussschöpfung
Kumulierung und Kompensation verschiedener relativer Erhöhungsgründe
» Schema: Relative Kriterien (PDF, 36 KB)
- Relative Anpassungsgründe können kumuliert werden.
- Relative Anpassungsgründe können sich gegenseitig kompensieren.
Detailinformationen zu Mietzinsänderungen, die auf Änderungen des Referenzzinssatzes zurückgehen:







