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Referenzzinssatz

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Geltungsbereich (OR 269 ff. und VMWG)

Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
Referenzzinssatz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Regelungen zum Referenzzinssatz in OR und VMWG…

gelten für:

  • Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume
  • Nichtlandwirtschaftliche Pacht
  • Innominatverträge, welche im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- und Geschäftsräumen regeln (z.B. Immobilienleasing)

gelten nicht für:

  • Luxusobjekte
    • Mindestens sechs oder mehr Wohnräumen (ohne Küche, Bad, WC, Garage, Keller, Abstellraum, etc.).
    • Luxuriös, d.h. übliches Mass an Komfort wird deutlich übertroffen (z.B. Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, ausserordentlich grosse Zimmer, etc.).
  • Öffentlich geförderte und kontrollierte Wohnräume
    • Förderung durch Subventionen, verbilligte Darlehen, etc. von Gemeinde, Kanton oder Bund.
    • Behördliche Kontrolle (durch Gemeinde-, Kantonal- oder Bundesbehörde), welche unabhängig vom Vermieter ist.

finden Anwendung bei:

  • Kostenveränderungen in Form von Erhöhungen oder Senkungen des Hypothekarzinssatzes:
  • Überprüfung des Mietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand des Ertrags:
  • Berechnung der Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen und energetischen Verbesserungen:
  • Der Berechnung der kostendeckenden Bruttorendite bei neueren Bauten:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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